Erbwaffen
Heute sind die Erben von Waffen häufig durch das strenge Waffengesetz in Deutschland überfordert. Sind die Erben nicht berechtigt Waffen zu besitzen, so erfahren sie oft erst durch das Anschreiben der Behörde, dass sie die Waffen innerhalb von 4 Wochen an einen Berechtigten zu übergeben haben oder ein Waffenblockiersystem (kostenpflichtig) installieren müssen. In vielen Fällen wird leider von der dritten Möglichkeit Gebrauch gemacht; die Waffen werden der Behörde zur Vernichtung überlassen.
Dabei gehen immer wieder kulturhistorisch bedeutsame oder wertvolle Waffen verloren. Fragen Sie uns wir helfen Ihnen gerne bei den Behördengängen und ermitteln den Wert Ihrer geerbten Waffen.
Finden sich verwertbare, wertvolle Stücke, wie man sie des öfteren bei Jagdwaffen findet, werden diese über die mit uns zusammenarbeitenden Waffengeschäfte veräußert und der Auftraggeber kann dem Erbe noch etwas positives abgewinnen.
Durch die enge Zusammenarbeit mit der Behörde sind wir in der Lage selbst große Sammlungen diskret und schnell aufzulösen. Zur Neutralität verpflichtet können Sie sich auf unsere Bewertung verlassen und müssen nicht fürchten einen ungerechtfertigten Preis erhalten zu haben.
Selbstverständlich kümmern wir uns auch um Ihre Munitionsreste.